Was ist das BFSG überhaupt?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Das Ziel ist einfach: Menschen mit Behinderungen sollen digitale Angebote genauso nutzen können wie alle anderen. Sehbehinderte, blinde, gehörlose oder motorisch eingeschränkte Menschen dürfen nicht von Informationen und Diensten ausgeschlossen werden.
Wichtig vorab: Das BFSG ist nicht dasselbe wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die schon lange für öffentliche Stellen gilt. Das BFSG richtet sich an die Privatwirtschaft — und genau deshalb fragen sich jetzt so viele Praxisinhaber, ob sie betroffen sind.
Gilt das BFSG ab dem 28.06.2025 für meine Praxis?
Das Gesetz gilt formal seit dem 28. Juni 2025. Ob deine Praxis betroffen ist, hängt aber weniger vom Berufsstand ab als von der Art deines digitalen Angebots. Entscheidend ist, ob du über deine Website eine elektronische Dienstleistung für Verbraucher anbietest.
Eine klassische Visitenkarten-Website, die nur über Leistungen, Team und Öffnungszeiten informiert, ist in der Regel kein „digitaler Dienst" im Sinne des Gesetzes. Sobald du aber Funktionen wie diese einsetzt, kann das anders aussehen:
- —Online-Terminbuchung direkt über die Website
- —Verkauf von Produkten oder Leistungen über einen Online-Shop
- —Buchung kostenpflichtiger Selbstzahlerleistungen oder Online-Sprechstunden
- —Vertragsabschlüsse oder digitale Anmeldungen mit Bezahlfunktion
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme
Das BFSG kennt eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von den Pflichten ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von höchstens 2 Millionen Euro hat.
Viele Einzelpraxen und kleine Praxisgemeinschaften fallen damit unter diese Ausnahme — aber Vorsicht: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für den Vertrieb von Produkten. Wer also einen Online-Shop betreibt, kann trotz geringer Mitarbeiterzahl in der Pflicht stehen. Prüfe deinen Einzelfall genau.
Was bedeutet barrierefrei konkret? WCAG 2.1
Der technische Maßstab für Barrierefreiheit im Web sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, in der Regel auf der Konformitätsstufe AA. Diese Richtlinien sind international anerkannt und gut dokumentiert. Die wichtigsten praktischen Anforderungen:
Ausreichende Kontraste
Text muss sich klar vom Hintergrund abheben. Hellgrauer Text auf weißem Grund mag elegant wirken, ist aber für Menschen mit Sehschwäche kaum lesbar. WCAG fordert ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text.
Vollständige Tastatur-Bedienbarkeit
Jede Funktion — Menüs, Formulare, Buttons — muss sich allein mit der Tastatur bedienen lassen, ohne Maus. Das betrifft Menschen mit motorischen Einschränkungen ebenso wie Screenreader-Nutzer.
Screenreader-Kompatibilität
Blinde Menschen lassen sich Websites vorlesen. Dafür muss die Seite sauber strukturiert sein: sinnvolle Überschriftenhierarchie, beschriftete Formularfelder und semantisch korrektes HTML.
Alternativtexte für Bilder
Jedes informative Bild braucht einen Alt-Text, der beschreibt, was zu sehen ist. Das hilft nicht nur Screenreadern, sondern auch deinem Google-Ranking.
Drohen Bußgelder?
Ja. Bei Verstößen gegen das BFSG können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden eingreifen, Mängel beanstanden und im Wiederholungs- oder Härtefall Bußgelder verhängen. Diese können je nach Schwere des Verstoßes bis in den fünfstelligen Bereich gehen. Im Extremfall kann die Bereitstellung einer Dienstleistung sogar untersagt werden.
Deine Checkliste: Was du jetzt tun solltest
Betroffenheit klären
Prüfe, ob deine Website nur informiert oder echte Online-Dienste anbietet. Berücksichtige die Kleinstunternehmen-Ausnahme und hol dir im Zweifel anwaltliche Einschätzung.
Ist-Zustand testen
Lass deine Seite auf Barrierefreiheit prüfen — mit kostenlosen Tools wie der WAVE-Erweiterung oder Lighthouse und idealerweise ergänzend manuell durch einen Fachmann.
Schnelle Mängel beheben
Kontraste anpassen, Alt-Texte ergänzen, Formularfelder korrekt beschriften — das sind oft kleine Eingriffe mit großer Wirkung.
Bei Online-Diensten gründlich nachrüsten
Wenn du Terminbuchung oder Bezahlfunktionen einsetzt, sollten diese Komponenten vollständig WCAG-konform sein. Hier lohnt sich professionelle Umsetzung.
Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
Betroffene Anbieter müssen transparent machen, wie barrierefrei ihr Angebot ist und wie Nutzer Barrieren melden können.
Warum Barrierefreiheit sich lohnt — unabhängig vom Gesetz
Selbst wenn deine Praxis nicht unter das BFSG fällt: Eine barrierefreie Website ist eine bessere Website. Sie ist schneller, klarer strukturiert und für Suchmaschinen leichter lesbar. Rund ein Zehntel deiner potenziellen Patienten lebt mit einer Form von Einschränkung — Sehschwäche im Alter eingeschlossen. Wer diese Menschen ausschließt, verschenkt Patienten und Vertrauen.
Als ehemaliger Physiotherapeut weiß ich, wie wichtig niedrigschwelliger Zugang im Gesundheitswesen ist. Eine Website, die jeder bedienen kann, ist gelebte Patientenorientierung — und nebenbei ein echter Wettbewerbsvorteil.
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