Erklärung zur Barrierefreiheit.
Ich baue meinen Kunden barrierefreie Websites. Dann gehört auch hierher, wie es um diese Seite steht — offen, inklusive der Stellen, an denen sie es noch nicht ist.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website grundworks.de, betrieben von der Grundworks UG (haftungsbeschränkt).
Stand der Vereinbarkeit
Ziel ist die Erfüllung der WCAG 2.1 auf Stufe AA sowie der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die unter „Bekannte Einschränkungen" aufgeführten Punkte sind noch offen.
Bekannte Einschränkungen
Geprüft wurden Kontrastverhältnisse, Überschriftenstruktur, Alternativtexte, Formularbeschriftungen und Bedienelemente auf fünfzehn repräsentativen Seiten. Was dabei offen geblieben ist:
- Inhalte von Drittanbietern. Der Text dieser Datenschutzerklärung und der Cookie-Hinweis werden von einem externen Dienst ausgeliefert. Auf ihre Überschriftenebenen und ihre Bedienbarkeit habe ich nur begrenzten Einfluss.
- Links ohne eigene Beschriftung. Einzelne Links bestehen nur aus einem Symbol oder einem Bild und haben noch keinen Text, den ein Screenreader vorlesen kann.
- Größe von Bedienelementen. Nicht alle Schaltflächen und Links außerhalb von Fließtext erreichen die empfohlenen 24 × 24 Pixel.
Diese Punkte werden im Zuge des laufenden Umbaus behoben. Diese Erklärung wird danach aktualisiert.
Erstellung dieser Erklärung
Erstellt am auf Grundlage einer Selbstbewertung. Geprüft wurden Kontrastwerte, Dokumentstruktur, Alternativtexte, Formularbeschriftungen und Tastaturbedienbarkeit. Letzte Überprüfung: .
Barrieren melden
Wenn dir auf dieser Seite etwas begegnet, das du nicht nutzen kannst, schreib mir. Ich antworte persönlich — und wenn es sich beheben lässt, behebe ich es.
Wenn meine Antwort nicht reicht
[Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle] — die zuständige Stelle hängt davon ab, unter welche Regelung der Betrieb fällt. Offene Vorfrage: Für Dienstleistungen sieht das BFSG eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor (unter 10 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 2 Mio. €). Ob sie hier greift und welche Stelle dann zuständig ist, gehört in die juristische Prüfung — nicht in eine Schätzung.